Falscher Münte:Strafantrag wegen Ypsilanti-Mitschnitts

Der Anruf eines Stimmenimitators bei Hessens SPD-Chefin hat juristische Folgen. Die Partei will herausfinden, wer das Gespräch veröffentlichte.

Die hessische SPD hat Strafantrag wegen der Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Telefongesprächs mit der Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti gestellt. Es müsse schnell der Computer gefunden werden, von dem aus der Mitschnitt ins Internet gestellt worden sei, sagte Parteisprecher Frank Steibli in Wiesbaden.

Ypsilanti war vergangene Woche einem Stimmenimitator des niedersächsischen Privatsenders radio ffn auf den Leim gegangen, der sich als der designierte SPD-Chef Franz Müntefering ausgegeben hatte. Obwohl die Hessen-SPD eine Veröffentlichung untersagte, gerieten Ausschnitte des mehrere Minuten dauernden Gesprächs ins Internet und wurden dort bereits Hunderttausende Mal abgerufen.

Die Veröffentlichung verstoße gegen Paragraf 201, Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches, der unerlaubte Gesprächsmitschnitte und deren Verbreitung unter Strafe stelle, erläuterte der SPD-Sprecher. "Wir wollen wissen: Wer hat die Aufzeichnung veranlasst?"

Der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hannover richte sich deshalb gegen eine bestimmte Person im Sender. Außerdem werde gegen Unbekannt ermittelt: "Wer hat die Datei aus dem Hause ffn versendet und bei Youtube eingestellt?"

YouTube lösche üblicherweise nach sieben Tagen die IP-Adressen der Rechner, von denen Dateien in das Internetportal eingestellt werden. Deshalb sei schnelle Aufklärung erforderlich, sagte Steibli.

© dpa/AP/mati - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: