Fall Sami A.:Richter drohen mit Zwangsgeld

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt Bochum nach der Abschiebung unter Druck. Bis Dienstag soll Sami A. zurück sein.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem ungewöhnlichen Schritt unter Druck. Die Richter haben die Ausländerbehörde der Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis nächsten Dienstag nach Deutschland zurückzubringen. Sie halten die Abschiebung für grob rechtswidrig. Dass Tunesien einer Ausreise von Sami A. zustimmen würde, gilt aber als sehr unwahrscheinlich - auch weil die tunesische Justiz wegen Terrorverdachts gegen den Tunesier ermittelt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisiert in seinem Beschluss, die Ausländerbehörde in Bochum habe bislang "nichts Substantielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen.

Bislang seien mithilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation von Sami A. an die tunesischen Behörden gestellt worden, bemängelte die Kammer. Das sei nicht genug. Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, "dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht". Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden. Sami A. soll der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben. Er war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings zu spät übermittelt worden. Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Sie verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird, die Stadt Bochum hat Beschwerde dagegen eingelegt. In den nächsten Wochen entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber. Dennoch muss Bochum wegen des Beschlusses aus Gelsenkirchen nun unabhängig vom Zeitpunkt dieser Entscheidung aktiv werden. "Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung", sagte ein Gerichtssprecher in Gelsenkirchen.

© SZ vom 26.07.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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