EU-Vertrag:Britischer Millionär verliert Rechtsstreit

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Jetzt hat auch das Hohe Gericht in London gesprochen - und der Forderung nach einem Referendum über den EU-Vertrag eine Absage erteilt. Die Richter wiesen die Klage eines britischen Millionärs ab.

Ein britischer Millionär hat den Rechtsstreit um ein EU-Referendum in Großbritannien verloren. Das Hohe Gericht in London wies die Forderung des EU-Kritikers Stuart Wheeler nach einer Volksabstimmung ab.

Stuart Wheeler hat vor Gericht verloren. (Foto: Foto: Getty Images)

Der Unternehmer hatte argumentiert, der Vertrag von Lissabon entspreche exakt der gescheiterten EU-Verfassung. Die britische Regierung hatte vor der Wahl 2005 ein Referendum über das damalige Vertragswerk versprochen. Der 73-Jährige betonte, nach dem Nein der Iren bei der Abstimmung vor rund zwei Wochen sei der Reformvertrag "tot". Die Richter urteilten, der Millionär habe nicht bewiesen, dass die Regierung eine solche Volksabstimmung zugesagt habe. Wheeler kündigte Berufung an.

Der frühere Premierminister Tony Blair hatte versprochen, das Volk über den Entwurf für eine EU-Verfassung abstimmen zu lassen. Premierminister Gordon Brown führte an, dass der neue Entwurf, der EU-Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon, etwas ganz anderes sei und daher nicht unter die Zusage falle. Das Gericht stimmte dieser Einschätzung zu. Wheeler, der mit dem Wettgeschäft reich wurde, erklärte, er hoffe, sich in der Berufungsverhandlung durchsetzen zu können. Die Regierung begrüßte das Urteil.

Fischer fordert Volksabstimmung

Der österreichische Bundespräsident Heinz Fischer griff unterdessen nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag die Idee einer gesamteuropäischen Volksabstimmung bei wichtigen Geschäften wieder auf. Die aktuelle Praxis mit vereinzelten Volksabstimmungen zu Verträgen, die nach jahrelangen Verhandlungen und Kompromissen von 27 Staaten zustande gekommen seien, sei nicht der Weisheit letzter Schluss, sagte Fischer dem Schweizer Radio DRS.

Er halte es für demokratischer und richtiger, sehr wichtige Geschäfte zur Ratifizierung einer gesamteuropäischen Volksabstimmung zu unterwerfen. Davon sei die EU aber aus verschiedenen Gründen noch ziemlich weit entfernt. Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer hatten beschlossen, die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon trotz des irischen Neins fortzusetzen.

Das britische Oberhaus, die zweite Kammer im Parlament, hatte erst vergangene Woche den Vertrag von Lissabon gebilligt. Damit war die letzte Hürde auf dem Weg der Ratifizierung genommen. Das Unterhaus hatte dem Vertrag bereits im März zugestimmt.

Auch in Deutschland kann Bundespräsident Horst Köhler das Vertragswerk noch nicht unterschreiben, denn neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler klagt nun auch die Linkspartei gegen den Vertrag von Lissabon. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Klage. Wie die Sprecherin des Gerichts weiter mitteilte, hat auch der Prozessvertreter Gauweilers, Karl Albrecht Schachtschneider, selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Antragsteller wollen den Vertrag in Karlsruhe für verfassungswidrig erklären lassen. Über eine mündliche Verhandlung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht entschieden. Auch die ÖDP hat eine Klage angekündigt. Diese ist nach Angaben des Gerichts aber noch nicht in Karlsruhe eingetroffen.

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