EU-Gerichtshof:Haft für Flüchtlinge illegal

Litauen hätte Migranten nach EU-Recht nicht wegen ihrer illegalen Einreise verhaften dürfen. Der illegale Aufenthalt in einem Land reiche als Haftgrund nicht aus, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Litauens Begründung, dass durch die hohe Migrantenzahl die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gestört werde, sei nicht ausreichend. Eine Inhaftierung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn das Verhalten eines Asylbewerbers eine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit darstelle, ging aus dem Urteil hervor. Auch in Notsituationen sei es rechtswidrig, Asylbewerbern wegen ihres illegalen Aufenthalts das Recht zu verweigern, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Im Sommer 2021 kamen Tausende Flüchtlinge über Belarus in die EU-Länder Litauen, Polen und Lettland. Litauen erließ verschärfte Vorschriften für Geflüchtete. Asylbewerber wurden nach dem illegalen Grenzübertritt ins Gefängnis gebracht.

© SZ vom 01.07.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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