Das Abkommen zur politischen Neuordnung Afghanistans enthält einen genauen Zeitplan bis hin zu demokratischen Wahlen und der Bildung einer stabilen Regierung. Hier eine Übersicht zur Abfolge der geplanten Schritte, wie sie das Abkommen in seiner Endfassung vorsieht:
2001
22. Dezember: - Die Nordallianz tritt ihre Regierungsgewalt an die Interimsregierung ab. Beginn der ersten Übergangsphase von sechs Monaten.
2002
spätestens 22. Januar: Einrichtung einer Unabhängigen Sonderkommission zur Einberufung einer Sonder-Loya-Dschirga (Große Ratsversammlung) und zur Auswahl ihrer Mitglieder
spätestens 22. Juni: Einrichtung einer Menschenrechtskommission - Einrichtung eines Obersten Gerichts - Einrichtung einer Rechtskommission - Einrichtung einer Zentralbank - Einberufung der Sonder-Loya-Dschirga zur Bildung einer zweiten Übergangsregierung
22. Juni: Abschluss der ersten Übergangsphase, Beginn der zweiten Übergangsphase von 18 Monaten
spätestens 22. August: Einrichtung einer Verfassungskommission
2003:
spätestens 22. Dezember: Einberufung einer Verfassungs-Loya-Dschirga (Große Ratsversammlung zur Verabschiedung von Verfassung)
22. Dezember: Abschluss der zweiten Übergangsphase
2004
spätestens 22. Juni: Freie und faire Parlamentswahl zur Bildung einer dauerhaften Regierung (Wahltermin spätestens zwei Jahre nach Sonder-Loya-Dschirga)
(sueddeutsche.de/AP)