Entscheidung im Bundestag:Mindestlohn in sechs weiteren Branchen

Bei Wachdiensten, in der Altenpflege und weiteren Branchen soll es künftig Lohnuntergrenzen geben. Zeitarbeiter bleiben hingegen außen vor.

Der Bundestag hat Mindestlohn-Regelungen für sechs weitere Branchen zugestimmt. Lohnuntergrenzen sollen künftig auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Altenpflege, in der Weiterbildung sowie für Abfallentsorger, Textilreiniger und Bergbau-Spezialarbeiter gelten.

Gegen Lohndumping: Auch im Sicherheitsgewerbe sollen künftig Mindestlöhne greifen. (Foto: Foto: AP)

Das beschloss das Parlament am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und SPD. Der Bundesrat muss der Aufnahme weiterer Branchen ins Entsendegesetz noch zustimmen. Um die Ausweitung der Mindestlöhne hatten Union und SPD monatelang gestritten.

Die Neuregelung werde bessere Löhne für mehrere hunderttausend Arbeitnehmer bringen, sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in der Debatte des Bundestags. Entgegen dem Willen der SPD wurde die Zeitarbeitsbranche nicht in das Entsendegesetz aufgenommen.

Stattdessen soll nunmehr das Bundeskabinett über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll rasch auf den Weg gebracht werden.

Die IG Metall kritisierte den Vorschlag für die Zeitarbeitsbranche als unzureichend. Mit dem Umweg über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei "nicht sichergestellt, dass Lohndumping verhindert werden kann", sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Detlef Wetzel, in Frankfurt. Er forderte eine Aufnahme auch der Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz.

Das Entsendegesetz gilt nur für Branchen, in denen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch jene Branchen zu erreichen, in denen dieser Anteil nicht erzielt wird, änderte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD auch das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen. Damit kann künftig auch in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, ein Mindestlohn eingeführt werden.

© AFP/AP/gal/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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