Enteignungen in der SBZ/DDR:Alteigentümer bekommen definitiv keine Entschädigung

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Entschädigungsklagen von 71 Alteigentümern aus der ehemaligen DDR abgewiesen. Vor allem Finanzminister Eichel darf nun aufatmen.

Damit muss die Bundesregierung den Betroffenen, die in der sowjetischen Besatzungszone oder nach der Gründung der DDR enteignet wurden, keine zusätzliche Entschädigung für die verlorenen Ländereien oder Fabriken zahlen. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

Die Bundesrepublik Deutschland sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen, für die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und nach 1949 in der DDR einen Ausgleich in Höhe des heutigen Verkehrswertes der Ländereien zu leisten, urteilte das Straßburger Gericht.

Nach Auffassung der Gerichtshofes kann die Bundesrepublik weder für die Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht noch für die der DDR verantwortlich gemacht werden. Daher besitze der Gerichtshof keine Zuständigkeit, um die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen. Auch nach der Wiedervereinigung hätten die Kläger keine berechtigte Erwartung auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichsleistungen gehabt.

Kläger wollen UN-Menschenrechtskommission anrufen

In einer ersten Reaktion zeigte sich ein Vertreter der Kläger unzufrieden mit dem Urteil. "Das können wir nicht so lassen", erklärte der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Gertner. Er kündigte an, sich an die UN-Menschenrechtskommission zu wenden. Vor dem Bundesverfassungsgericht waren bereits mehrere Klagen erfolglos geblieben.

In den Pilotverfahren wollten rund 70 Alteigentümer oder ihre Erben von der Bundesrepublik wenigstens eine Entschädigung zum heutigen Verkehrswert ihrer verlorenen Grundstücke erreichen. Nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 steht ihnen nur ein Bruchteil zu. De Bundesregierung hatte sich in dem Verfahren auf den Einigungsvertrag berufen, dem zufolge "die Enteignungen nicht mehr rückgängig zu machen" sind.

Entschädigungszahlungen zum Verkehrswert lehnte sie mit Verweis auf die Höhe der Leistungen an andere Gruppen von Geschädigten und auf die finanzielle Belastung durch die Wiedervereinigung ab.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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