Einigung bei Sicherungsverwahrung:Der Täter und sein Menschenrecht

Schwerkriminelle sollen nach Ende ihrer Strafhaft künftig dann in geschlossenen Anstalten untergebracht werden können, wenn Gutachter ihnen psychische Störungen attestieren. Das birgt Raum für Willkür.

Susanne Höll

Wer glaubt, aus der Frage des Umgangs mit rückfallgefährdeten Schwerkriminellen politisches Kapital schlagen zu können, irrt. Das hat schon Altkanzler Gerhard Schröder erfahren müssen, der Sexualverbrecher "für immer" wegsperren wollte.

Mag sein, dass solche populistischen Verheißungen bei manchen Wählern verfangen. Doch in einem Rechtsstaat darf niemand nach Ende der Haft einfach weiter hinter Gittern gehalten werden, womöglich gar bis zum Lebensende. Wer so handelt, macht sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig - und wird dafür verurteilt.

Manche in der Union und FDP hatten aus dem Beispiel Schröder lange nichts lernen wollen. Als in Deutschland in diesem Sommer nach einem Urteil europäischer Richter Ex-Kriminelle auf freien Fuß kamen, die zu Unrecht in Verwahrung waren, entspann sich nicht nur juristischer, sondern parteipolitischer Streit.

Der scheint nun beigelegt, dank der Einsichtsfähigkeit von Sabine Leutheusser- Schnarrenberger und der Besonnenheit von Thomas de Maizière. Die Justizministerin begriff, dass der Bund die Länder bei der Überwachung potentiell gefährlicher Männer nicht allein lassen darf. Der Innenminister überzeugte die Union, dass Menschenrechte auch für einstige Straftäter gelten müssen.

Ob ihr Vorschlag juristisch trägt, werden Verfassungsrichter klären müssen. Schwerkriminelle sollen nach Ende ihrer Strafhaft künftig dann in geschlossenen Anstalten untergebracht werden können, wenn Gutachter ihnen psychische Störungen attestieren. Das birgt Raum für Willkür. Straftäter darf man nicht zu Gestörten erklären, um sie einzusperren. Das ging dereinst in der Sowjetunion. Im Rechtsstaat geht das nicht.

© SZ vom 27.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: