Eilentscheidung:Karlsruhe: ZDF darf NPD-Spot ablehnen

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Der Sender in Mainz hatte sich geweigert, den Wahlwerbespot der rechtsextremen Partei auszustrahlen, da dieser volksverhetzend sei. Das Bundesverfassungsgericht gab dem ZDF nun recht.

Von dpa, Mainz

Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben vom Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF recht gegeben. Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar, eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Der Spot sollte an diesem Montag und erneut am 15. Mai gesendet werden.

Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden "seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner". Auf die sich anschließende Aussage "Migration tötet!" folgte demnach ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte festgestellt, der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

Parteien haben per Gesetz grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Wahlspots gesendet werden. Die Beiträge werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt. Das ZDF hatte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung abgelehnt, der NPD-Beitrag erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Bundes-NPD hatte am Donnerstag auf Facebook betont, sie halte diesen Vorwurf für nicht nachvollziehbar. Ein Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) teilte mit, die ARD habe den NPD-Wahlspot bereits in der vergangenen Woche abgelehnt.

© SZ vom 29.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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