Düsseldorfer Tabelle:Mehr Geld für Scheidungskinder

Der Mindestunterhalt steigt von 1. Januar an. Kinder bis sechs Jahre bekommen dann 348 Euro.

Scheidungskinder bekommen vom kommenden Jahr an von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Die neue "Düsseldorfer Tabelle" tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Die Tabelle regelt die Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 342 auf 348 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 399 statt bisher 393 Euro. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 467 statt 460 Euro geben. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, bleibt der Unterhalt unverändert bei 527 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Elternteile in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze. Je nach Verdienst erhöhen sich die Sätze um fünf bis acht Prozent. Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Die Tabelle beginnt ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro statt wie bisher bis 1500 Euro und endet mit bis 5500 Euro statt bisher bis 5100 Euro. Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar dieses Jahres angepasst worden.

© SZ vom 07.11.2017 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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