Drei Fragen an:Manfred Weiß

Der bayerische Justizminister vertritt die Ansicht, dass man die Rechte der Homosexuellen auch ohne Gesetz regeln kann.

Interview: Bernd Oswald

sueddeutsche.de: Wenn die Bundesregierung ein Gesetz zur Homo-Ehe einführt, wird dadurch doch nicht die Ehe angegriffen oder in Frage gestellt. Warum die ganze Aufregung?

Dr. Manfred Weiß (Foto: N/A)

Weiß: Im Grundgesetz steht, dass die Ehe privilegiert ist. Dieses Privileg wird durch das Lebenspartnerschaftsgesetz beeinträchtigt.

Ein Beispiel: Ich gebe jemandem 100 Mark, um ihn für besondere Leistungen auszuzeichnen. Das ist ein Privileg. Wenn ich aber auf einmal jedem 100 Mark gebe, dann ist der Effekt der besonderen Auszeichnung und somit das Privileg nicht mehr gegeben.

sueddeutsche.de: Sie wollen gar kein Lebenspartnerschaftsgesetz. Wie sollen dann die offen bleibenden rechtlichen Fragen geklärt werden?

Weiß: Vieles, was im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt wird, kann auch privatrechtlich geregelt werden. So können homosexuelle Partner im Testament begünstigt werden oder als gleichberechtigter Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Die einzigen beiden Dinge, die nicht privatrechtlich geregelt werden können, sind das steuerliche Ehegattensplitting und der Nachzug von ausländischen Lebenspartnern. Das wollen wir aber auch nicht.

sueddeutsche.de: Damit bleibt es aber doch bei der Diskriminierung von homosexuellen Paaren.

Weiß: Nein, es gibt keine Diskriminierung. Wenn ich ein Privileg wie zum Beispiel das Einkommenssplitting im Steuerrecht nicht habe, ist das keine Diskriminierung, sondern der Normalfall.

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