Drei Euro zusätzlich:Hartz-IV-Sätze steigen

Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll im nächsten Jahr auf 449 Euro pro Monat steigen. Das Bundeskabinett billigte die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022", die die Anhebung um drei Euro zum 1. Januar 2022 vorsieht. Für volljährige Partner erhöht sich der Satz von 401 Euro auf 404 Euro. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, sollen künftig 360 statt 357 Euro erhalten. Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung um zwei Euro auf 285 Euro im Monat. Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten laut Verordnung mit 311 Euro im Monat ebenfalls zwei Euro mehr. Für 14- bis 17-Jährige gibt es 376 Euro, drei Euro mehr als bisher. In ähnlichem Umfang steigen auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die im Schnitt aber unterhalb der Grundsicherung liegen.

© SZ vom 16.09.2021 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: