Bundesverfassungsgericht:"Homo-Ehe" ist verfassungsgemäß

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Die Karlsruher Richter weisen eine Klage der unionsgeführten Bundesländer gegen das Gesetz der rot-grünen Koalition zurück.

Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen sind mit ihrer Klage gegen die so genannte Homosexuellen- Ehe vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter erklärten das am 1. August 2001 in Kraft getretene Gesetz am Mittwoch für verfassungsgemäß.

Damit können gleichgeschlechtliche Partner auch künftig einen eheähnlichen Bund schließen. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und die sächsische Landesregierung bedauerten die Abweisung der Normenkontrollklage.

Schwulen- und Lesbenverbände und die Grünen reagierten erfreut über das Urteil.

Nach Angaben des Ersten Senats ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem besonderen Schutz der Ehe vereinbar. Zwar sei das Gesetz eherechtlichen Regelungen nachgebildet. Dadurch werde die Ehe jedoch nicht schlechter als bisher gestellt. Ihr drohten keine Einbußen durch eine Partnerschaftsform, die "sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können". Verheirateten werde zudem keine bisher gewährte Förderung entzogen. Das Gesetz nehme lediglich eine andere Lebensgemeinschaft unter rechtlichen Schutz und weise ihr Rechte und Pflichten zu.

Gegenstimmen von drei Richtern

Das Urteil erging im wesentlichen Teil gegen die Stimmen von drei der acht Richter, darunter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. (Aktenzeichen: 1 BvF 1/01 und 2/01 vom 17. Juli 2002) Die Karlsruher Richter erteilten auch der von den Klägern erhobenen Forderung eine Absage, der Lebensbund zwischen Homosexuellen müsse einen gewissen "Abstand" zur Ehe einhalten und dürfe ihr nicht in wesentlichen Teilen gleichgestellt werden. Aus dem besonderen Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz folge nicht, dass andere - nicht mit der Ehe in Konkurrenz stehende - Gemeinschaften mit geringeren Rechten zu versehen seien.

Zwar sei die Ehe privilegiert. "Ein Gebot, andere Lebensformen zu benachteiligen, lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten", heißt es in der Begründung. Denn die Lebenspartnerschaft stehe nur gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung. Weil die Ehe im Unterschied dazu nur zwischen Mann und Frau eingegangen werden könne, sei sie keine "Ehe mit falschem Etikett". Die Exklusivität der Ehe "verbietet dem Gesetzgeber nicht, Rechtsformen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben auch anderen Personenkonstellationen als der Verbindung von Mann und Frau anzubieten".

In seiner abweichenden Meinung hob Papier hervor, zu den "wesentlichen Strukturprinzipien" der Ehe gehöre auch die Verschiedengeschlechtlichkeit. Dieses Prinzip werde dadurch missachtet, dass der Gesetzgeber für Paare gleichen Geschlechts eine Partnerschaftsform geschaffen habe, die im wesentlichen den Rechten und Pflichten der Ehe entspreche.

Einstimmig billigte der Senat das Zustandekommen des Gesetzes. Die von den Klägern beanstandete Abspaltung eines Teils, der ohne Zustimmung des von der Union dominierten Bundesrats verabschiedet werden konnte, sei in keiner Weise missbräuchlich. Sie beachte vielmehr die Zuständigkeitsregelungen im Grundgesetz. Auch die Tatsache, dass die Bestimmung der für die Eintragung zuständigen Behörden den Ländern überlassen worden war, beanstandeten die Richter nicht.

Stoiber will"Homo-Ehe" im Falle eines Wahlsieges nicht kippen

CSU-Chef und Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur so genannte Homo-Ehe bedauert. Auch eine neue Bundesregierung werde die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in Frage stellen, sagte Stoiber am Mittwoch in München. Dagegen sei die von der rot-grünen Koalition geplante weitere Angleichung an die Ehe im Steuerrecht und bei den Sozialversicherungen nicht akzeptabel.Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte im ARD-Morgenmagazin die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften erneut kritisiert.

Beck: Großer Erfolf

Der Grünen-Politiker Volker Beck hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Homo-Ehe" als großen Erfolg für die Berliner Regierungskoalition gewertet. "Ich bin enorm erleichtert. Dies ist ein Sieg auf ganzer Linie und ein gigantischer Tag für die Schwulen und Lesben in Deutschland", sagte der Rechtspolitiker.

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