Der Bundesrat verabschiedete am Freitag einen entsprechenden Entschließungsantrag Hessens. Die Länder-Vertreter forderten die Bundesregierung auf, "umgehend die dazu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen". Zumindest sollten die Länder in die Lage versetzt werden, für die Dauer der Fußball-WM eigene Regelungen festzulegen. Bislang ist der Ladenschluss durch ein Bundesgesetz geregelt.
Die von unionsregierten Ländern dominierte Länderkammer forderte darüber hinaus, den Ländern die volle Kompetenz für die Regelung des Ladenschlusses einzuräumen. Bayerns Bundesratsminister Erwin Huber (CSU) sagte, bei einem Regierungswechsel werde eine neue Bundesregierung diese Kompetenzen den Ländern übertragen.
Lauschangriff gebilligt
Der Bundesrat beschloss zudem den von der rot-grünen Koalition und der Opposition ausgehandeltem Kompromiss zum großen Lauschangriff, den der Bundestag bereits am Donnerstag gebilligt hatte. Der Neuregelung zufolge sollen Abhörmaßnahmen in Wohnungen in Zukunft auch bei bandenmäßigem Scheckkartenbetrug, gemeinschaftlich begangenen Sexualdelikten und der Verfolgung bestimmter krimineller Vereinigungen möglich sein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die akustische Überwachung von Wohnraum in Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 30. Juni gefordert. Bei Verstreichen dieser Frist wäre der Lauschangriff insgesamt illegal geworden.