Bundesrat:Rentenerhöhung und Krippenausbau beschlossen

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Die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen höhere Altersbezüge. Die Zahl der Betreuungsplätze für Kleinkinder wird verdreifacht. Die Entscheidungen des Bundesrats im Überblick:

Der Bundesrat hat auf seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag in Berlin eine Reihe wichtiger Gesetze und Verordnungen beschlossen oder auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Entscheidungen:

KINDERBETREUUNG: In erster Beratung wurden die Pläne der Koalition für den Krippenausbau gebilligt. In den kommenden fünf Jahren soll die Zahl der Krippen- und Tagesmütter-Plätze auf 750.000 verdreifacht werden und für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Die abschließende Beratung findet wahrscheinlich noch vor der Sommerpause statt.

RENTEN: Die 20 Millionen Rentner bekommen zum 1. Juli 1,1 Prozent mehr Geld und dürfen auch 2009 mit einem außerplanmäßigen Zuschlag rechnen. Für nächstes Jahr ist eine Erhöhung von bis zu zwei Prozent im Gespräch.

BEAMTENBESOLDUNG: Auch die Beamten erhalten rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld. Betroffen sind nur die 300.000 Beamten des Bundes und die Bundeswehrsoldaten. Das Besoldungsgesetz sieht für 2008 und 2009 eine Erhöhung der Einkommen um insgesamt knapp acht Prozent vor.

CONTERGAN: Die Renten der rund 2800 deutschen Contergan-Opfer werden vom 1. Juli an verdoppelt. Danach steigen sie von maximal 545 auf bis zu 1090 Euro im Monat.

KRIEGSHEIMKEHRER: Zehntausende ostdeutsche Kriegsheimkehrer erhalten eine einmalige Entschädigung. Von den rund 16.000 Betroffenen erhalten die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 einmalig 500 Euro. Wer 1949 oder 1950 zurückkehrte, hat Anspruch auf 1000 Euro.

KILLERSPIELE: Jugendlichen wird der Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen erschwert. Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele landen als jugendgefährdend auf dem Index.

OPFERSCHUTZ: Gewalttätige Männer sollen künftig mit speziellen Pflichtkursen mehr Selbstkontrolle gegenüber Frauen lernen. Das ist das Ziel eines rheinland-pfälzischen Gesetzentwurfs, den der Bundesrat in den Bundestag einbrachte.

ZWANGSVOLLSTRECKUNG: Gläubiger sollen durch eine reformierte Zwangsvollstreckung schneller und einfacher an ihr Geld kommen. Der Bundesrat brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf Baden- Württembergs, Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Sachsens in den Bundestag ein.

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