Bundesnachrichtendienst:Grüne stimmen doch noch für einen Untersuchungsausschuss

Die Regierung möchte einen Schlussstrich unter die Nachrichtendienst-Affäre ziehen - doch jetzt scheinen die BND-Aktivitäten während des Irak-Krieges doch noch ein parlamentarisches Nachspiel zu haben.

Die Grünen haben sich angesichts der Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) doch noch für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entschieden.

Zusammen mit den Oppositionsparteien FDP und Linkspartei könnten sie ein solches Gremium auch gegen den Willen der großen Koalition erzwingen. Die Linkspartei ist ohnehin dafür, die FDP will ihre Linie zum Bericht der Bundesregierung endgültig erst Anfang März festlegen.

Zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erforderlich ist die Zustimmung eines Viertels der Bundestagsabgeordneten. Dieses Quorum würde durch die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen erreicht.

Falls sich auch die FDP für einen Untersuchungsausschuss entscheidet, dann müssten zunächst die Details des Untersuchungsauftrags geklärt werden.

Im äußersten Fall Beugehaft

Hier kann die große Koalition mit ihrer Mehrheit im Parlament erheblichen Einfluss nehmen. Allerdings kann sie nicht den eigentlichen Untersuchungsgegenstand ändern, es sei denn, die ursprünglichen Antragsteller stimmen zu.

Ein Untersuchungsausschuss verfügt über weit reichende Macht- und Zwangsmittel. Auf die Beweiserhebung des Ausschusses werden die Vorschriften zum Strafprozess sinngemäß angewandt.

Deshalb kann der Untersuchungsausschuss Zeugen zur Aussage zwingen - bis hin zur Beugehaft. Handelt es sich bei dem geladenen Zeugen um einen Parlamentarier, so schützt ihn dessen Immunität nicht vor der Pflicht zur Aussage. Doch können Zeugen sich ebenso auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss vorsätzliche uneidliche Falschaussage, Meineid oder fahrlässigen Falscheid begehen, können ebenso bestraft werden wie vor einem ordentlichen Gericht.

Beweiserhebungen sind in der Regel öffentlich, doch kann etwa bei internem Regierungsmaterial auch Geheimhaltung angeordnet werden. Zudem sind Gerichte oder Behörden verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten.

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