Bundesanwaltschaft:Buback-Urteil wird freigegeben

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Die Ermittler der Bundesanwaltschaft rücken von ihrem kategorischem Nein ab - die Buback-Akte soll im August freigegeben werden.

Die Bundesanwaltschaft will die Urteile zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback nun doch frei geben. Die Ermittlungsbehörde kündigte die Veröffentlichung für den 15. August an. Mehrere

Zeitungen und Nachrichtenagenturen, darunter auch die Süddeutsche Zeitung, hatten zuvor die Herausgabe der Urteile verlangt, die aber zunächst von der Bundesanwaltschaft abgelehnt worden war.

Die Aushändigung des Urteils gegen Christian Klar und Knut Folkerts wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass damit die neu aufgenommenen Ermittlungen im Mordfall Buback gefährdet würden.Da aber bis Mitte August die Vernehmung der Zeugen abgeschlossen sei, könnten die Urteile dann doch frei gegeben werden.

Zweifel an Täterschaft

Die Bundesanwaltschaft hatte die neuen Ermittlungen nach einer Aussage des RAF-Aussteigers Peter Jürgen Boock in einer Fernseh-Talkshow mit Bubacks Sohn Michael im April wieder aufgenommen. Dabei hatte Boock gesagt, nicht der dafür verurteilte RAF-Terrorist Folkerts habe den Generalbundesanwalt 1977 in Karlsruhe erschossen, sondern Stefan Wisniewski.

Dieser hatte wegen der Morde an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und seiner Begleiter eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten, nicht aber wegen der Ermordung Bubacks und dessen zwei Begleiter. Wenig später bestätigte Folkerts in einem Spiegel-Interview, dass er beim Buback-Attentat nicht in Karlsruhe war. Die neuen Ermittlungen von Generalbundesanwältin Monika Harms richten sich gegen Wisniewski.

Einsicht in die Akten zunächst verweigert

Mehrere Journalisten beantragten daraufhin Einsicht in die Urteile gegen Folkerts und den ebenfalls verurteilten Klar, um über die damalige Beweisaufnahme zu berichten. Die Herausgabe wurde aber mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen abgelehnt. Eine spätere Veröffentlichung wurde zunächst nicht angekündigt.

Nachdem mehrere Verlage, darunter der Süddeutsche Verlag, Klage erheben wollten, kam es zu weiteren Gesprächen zwischen der Bundesanwaltschaft und den in der Justizpressekonferenz zusammengeschlossenen Karlsruher Journalisten.

Nun wurde die Freigabe für den 15. August 2007 angekündigt. Da bis dahin die damaligen Wiedererkennungs-Zeugen vernommen seien, sei eine Beeinflussung der Zeugen durch Berichte über die früheren Urteile nicht mehr zu befürchten, hieß es zur Begründung.

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