Brandenburg:Sexualstraftäter kommt vorerst nicht frei

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Das Drängen der örtlichen Behörden hat sich ausgezahlt: Der zwischenzeitlich freigelassene Sexualstraftäter Uwe K. bleibt in der geschlossenen Psychiatrie. Allerdings gilt diese Entscheidung nur vorübergehend.

In der Havelstadt löste die Entscheidung des Amtsgerichts Erleichterung aus. Der nach wie vor als gefährlich eingestufte 42-Jährige, der zwischen 1992 und 1995 in Falkensee neun Mädchen vergewaltigt hatte, muss zunächst bis zum 20. März in der Klinik bleiben, wie Gerichtssprecher Ralf Weller sagte.

Der Mann war nach elf Jahren Haft am 25. Januar aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Polizei nahm ihn einige Tage später aber in Gewahrsam und am Montag wurde er bereits auf Veranlassung der Stadt in die Psychiatrie gebracht.

Die Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann (CDU), reagierte erleichtert. "Damit ist den Bürgern ein Stück Sicherheit gegeben worden", sagte sie.

Medizinisches Gutachten nötig

Das Amtsgericht befand laut Weller, dass "durch kranheitsbedingtes Fehlverhalten oder die Auswirkungen der Krankheit des Mannes jederzeit erneut mit sexuell motivierten Straftaten zu rechnen ist". Dabei stützte sich das Gericht unter anderem auf eine amtsärztliche Expertise.

Bis zum 20. März muss laut Weller nun ein medizinisches Gutachten erstellt werden, um in einem Hauptsacheverfahren eine längere Unterbringung erwirken zu können. Möglich wäre nach seinen Angaben eine Einweisung von höchstens einem Jahr, in Ausnahmefällen von zwei Jahren.

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) begrüßte die Unterbringung, die die Möglichkeit für ein neues Gutachten eröffne. Auch würde dies die Erfolgsaussichten für eine Therapie erhöhen. Die Unterbringung erfolgte auf Grundlage des brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes.

Unterdessen verschärfte sich der Streit zwischen Brandenburg und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Blechinger wies Vorwürfe von Zypries zurück, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um die Freilassung des 42-Jährigen zu verhindern.

Sie verwies erneut darauf, dass eine Sicherungsverwahrung für Taten vor 1995 in den neuen Ländern nicht möglich sei. Hier gebe es eine eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Zypries will Gesetzesänderung noch vor Sommerpause

Für eine nachträgliche Verwahrung wären zudem "neue Tatsachen", erforderlich. Diese hätten aber nach den strengen Maßstäben des BGH nicht vorgelegen.

Blechinger bekräftigte den Vorwurf, das Bundesjustizministerium habe versäumt, die Gesetzeslücke zu schließen. Ähnlich äußerten sich Justizminister anderer Länder. Zypries will noch vor der Sommerpause eine Klarstellung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Gesetz einfügen.

Auch die Potsdamer Staatsanwaltschaft betonte, dass in dem jüngsten Fall die Chance auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gleich Null war. Der Bundesgerichtshof habe auf Grund der Revision der Verteidigung die ursprüngliche Verurteilung des Sexualverbrechers zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgehoben - und dies mit Verweis auf die Gesetzeslücke, wie auch Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg sagte. Aussichtslose Anträge lehnte er ab: "Wir stellen keine politischen Anträge."

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