BKA siegt vor Gericht:"Feindesliste" bleibt geheim

Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Montag nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von Datensammlungen erzwingen wollen, die als "Feindesliste" bekannt geworden sind. Rund 25 000 Namen stehen insgesamt in den Verzeichnissen, die Ermittler bei Razzien gegen rechte Extremisten gefunden hatten. Vor Gericht beriefen sich BKA-Vertreter auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig. Der Richter argumentierte, wenn das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft handle und die Listen Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens seien, bestehe kein Anspruch auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

© SZ vom 20.08.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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