BKA-Gesetz:"Keine Verschiebung zu Lasten der Freiheit"

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Die Mehrheit der Verfassungsrechtler hält das BKA-Gesetz für rechtens. Doch einige Experten haben erhebliche Bedenken angemeldet.

In einer Expertenanhörung des Bundestags hat eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die umstrittene Online-Durchsuchung als verfassungskonform bewertet. Das geplante Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen enthalte "keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit", erklärte der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy.

Umstrittenes Gesetz: Die Opposition lehnt das BKA-Gesetz entschlossen ab. (Foto: Foto: ddp)

Allerdings wurden auch massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Der Frankfurter Verfassungsrechtler Hansjörg Geiger, der bis 2005 Staatssekretär im Bundesjustizministerium war, warnte vor einer Aufweichung des Beichtgeheimnisses.

Der Bundestag hatte mit dem BKA-Gesetz im Juni eine der größten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik auf den parlamentarischen Weg gebracht. Vorrangiges Ziel ist es, das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus schlagkräftiger zu machen. Die Behörde soll erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Neben der Online-Durchsuchung privater Computer ermöglicht die Reform auch die akustische und optische Videoüberwachung von Wohnungen.

Gerhart Baum will klagen

Ziel der Koalition ist es, den Gesetzentwurf im Spätherbst zu verabschieden. Die SPD ist allerdings mit einer langen Liste von Änderungswünschen in die parlamentarischen Beratungen gegangen.

Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nicht geändert wird.

Die Mehrzahl der vom Innenausschuss des Bundestags angehörten Juristen hatte allerdings keine wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann vertrat die Auffassung, dass sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Regelungen zur Wohnraumüberwachung "verfassungskonform ausgestaltet" sind.

"Der Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geforderten hohen Eingriffsschwellen wurden gesetzt", sagte Heckmann. Auch der Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl hielt die Regelungen für die Online-Durchsuchung für einwandfrei.

Dagegen nannte der Verfassungsrechtler Hansjörg Geiger jede Einschränkung des Beichtgeheimnisses verfassungswidrig. Geiger, der bis 2005 Staatssekretär im Bundesjustizministerium war, mahnte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Schutz der Beichte oder sonstiger Gespräche mit Beichtcharakter gehöre zum "verfassungsrechtlichen Menschenwürdegehalt der Religionsausübung".

Jede Einschränkung missachte den Schutz der Menschenwürde. Auch der Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers betonte, der vorgesehene Eingriff betreffe "die Religionsfreiheit beider Seiten der Kommunikation" und nannte die vorgesehene Einschränkung nicht zulässig.

Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha kritisierte "problematische Parallelzuständigkeiten" von Bundes- und Landeskriminalämtern. Das BKA werde "durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann".

Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. "Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert", sagte Schaar der Berliner Zeitung.

"Staatliche Peep-Show"

FDP-Innenexperte Max Stadler bezeichnete den Entwurf als "weiteren Schnellschuss" der großen Koalition. "Die Landeskriminalämter haben aufgrund der bestehenden Gesetze bisher hervorragende Arbeit geleistet", sagte er. Gesetzesverschärfungen wie Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung oder heimliche Online-Durchsuchungen würden daher nicht gebraucht.

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer verwies auf das Vorhaben der Grünen-Fraktion, gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bütikofer kritisierte die "Steigerung der akustischen Überwachung und der staatlichen Peep-Show, also der Videoüberwachung". Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke betonte, die Sachverständigen hätten "so zahlreiche Bedenken gegen die beabsichtige Ausweitung der BKA-Befugnisse erhoben, dass es unmöglich ein 'Weiter so' geben darf".

Der SPD-Politiker Wiefelspütz rechnet damit, dass das Gesetz im Januar 2009 in Kraft tritt. In der Koalition wolle man sich in den nächsten Tagen zusammensetzen und den Ablauf besprechen. Das Gesetz als solches stehe nicht zur Disposition, sagte er. Der Entwurf müsse lediglich "mit der Nagelfeile" präzisiert werden.

Dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gehen die Befugnisse nicht weit genug. "Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte heimlich die Wohnung betreten dürfen", sagte er. Dies gelte insbesondere für die Vorbereitung heimlicher Online-Durchsuchungen, aber auch bei anderen Ermittlungen.

© SZ vom 16.09.2008/hai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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