Bistum Limburg:Neue Toleranz am Arbeitsplatz

Limburgs neues Arbeitsrecht

"Im Bistum Limburg bekennen wir uns zu Vielfalt und Diversität. Wir wollen Angst und Unsicherheit überwinden." So schreibt am Montag Generalvikar Wolfgang Rösch an die Mitarbeiter des Bistums - und setzt damit um, was Bischof Georg Bätzing jüngst angekündigt hatte. Es ist nichts weniger als eine kleinen Revolution. Als eines der ersten katholischen Bistümer wird nun der Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für homosexuelle oder zivil wiederverheiratete Mitarbeitende amtlich festgeschrieben. "Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben beziehungsweise den Familienstand keine Anwendung findet", schreibt Rösch. Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe werde damit keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. "Ich lerne und mir ist bewusst, dass diese Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen und zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst geführt hat", so der Limburger Generalvikar weiter. Konkret hieß es im Amtsblatt: "Unsere Zusicherung gilt sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse."

© SZ vom 08.03.2022 / KNA, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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