BGH-Entscheidung:Maskenverweigerer verliert

Ein Kritiker der Corona-Maßnahmen, der bei einer Demonstration in der Kölner Altstadt keine Schutzmaske tragen wollte, durfte von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Rechtsbeschwerde des Mannes, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. (Az. 3 ZB 4/21) Zu dem Vorfall war es im Dezember 2020 gekommen. Damals schrieb die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung vor, dass an Orten mit vielen Leuten Maskenpflicht herrscht, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Stadt Köln hatte davon für die gesamte Altstadt Gebrauch gemacht. Laut BGH verletzt dies kein Verfassungsrecht. Der Mann saß vier Stunden in Gewahrsam.

© SZ vom 01.04.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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