Beförderungs-Berichte:Ulla Schmidt erwirkt Maulkorb für Bild

Die Abendsonne darf leuchten: Die Bild-Zeitung hatte berichtet, die Gesundheitsministerin habe vor der wahrscheinlichen Abwahl noch schnell ihre Mitarbeiter befördert. Ulla Schmidt klagte - mit Erfolg.

Die anstehenden Beförderungen im Sozialministerium dürfen nicht länger mit der geplanten Neuwahl in Verbindung gebracht werden. Das Landgericht Hamburg untersagte der Bild-Zeitung in einer Einstweiligen Verfügung, den Eindruck zu erwecken, die Beförderung von 126 Mitarbeitern sei nur auf Grund der Wahl in die Wege geleitet worden.

Die Entscheidung des Gerichts fiel am Dienstag, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Bei Zuwiderhandlung droht dem Axel Springer Verlag ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Außerdem wurde dem Blatt die Behauptung untersagt, der Personalrat des Ministeriums habe wegen der beabsichtigten 126 Beförderungen Alarm geschlagen. Bild kündigte in seiner Mittwochsausgabe an, "sich den Mund nicht verbieten" zu lassen und sich vor Gericht zu "wehren".

Union: Kalter Putsch gegen die Pressefreiheit

Bundessozialministerin Ulla Schmidt hatte sich gegen den Vorwurf von Blitzbeförderungen in ihrem Haus gewehrt. Es gebe keinen Zusammenhang zu den angestrebten Neuwahlen, sagte die SPD-Politikerin. Um alle Zweifel auszuräumen, habe sie den Bundesrechnungshof um Prüfung gebeten. Eine Sprecherin des Ministeriums hatte den hergestellten Zusammenhang zwischen Beförderungen und Neuwahl als "unzulässige Skandalisierung" bezeichnet.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), reagierte empört auf den Unterlassungsantrag. Der Versuch von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), "unliebsame Berichterstattung von 'Bild' zu verhindern", sei ein "kalter Putsch gegen die Pressefreiheit", sagte er der Zeitung.

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