Bayern:Hohlmeier: Kopftuch verstößt gegen die Bayerische Verfassung

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Das Kopftuch werde zunehmend als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen, so die bayerische Kultusministerin. Deshalb will der Freistaat muslimischen Lehrerinnen das Tragen dieser Kopfbedeckung verbieten. Christliche Symoble bleiben erlaubt, da die Kirchen sich zur grundrechtlichen Wertordnung bekannt hätten.

Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) kündigte am Dienstag eine landesrechtliche Regelung zur Umsetzung des "Kopftuch-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts an.

Es müsse ein eindeutiges Verbot von Symbolen geben, die sich gegen die Wertordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung richteten. Eckpunkte für das Gesetz sollen bis November vorgelegt werden.

Die Karlsruher Richter hatten den Ländern vergangene Woche grünes Licht für entsprechende Landesgesetze gegeben. Auslöser war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Baden-Württemberg und einer muslimischen Lehrerin, die ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen wollte.

Hohlmeier sagte, das Kopftuch werde zunehmend als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen. Es komme deshalb nicht nur auf die persönliche Interpretation der Trägerin, sondern auch auf die Wirkung an. "Wir dürfen dem Fundamentalismus und Extremismus an unseren Schulen keine Tür öffnen." Das Tragen eines Kopftuchs widerspreche den Vorstellungen der großen Mehrheit der Eltern und Schüler und könne den Schulfrieden stören.

Das Kruzifix im Klassenzimmer und der Unterricht durch Nonnen im Habit sind Hohlmeier zufolge von der Neuregelung nicht betroffen. Die Kirchen hätten sich immer eindeutig zur grundrechtlichen Wertordnung bekannt.

Über Details des Gesetzes ist noch nicht entschieden. Sie sei auch mit ihren Kollegen aus den anderen Ländern sehr intensiv im Gespräch, sagte die Ministerin.

Pflicht zu religiöser Neutralität

In Rheinland-Pfalz können muslimische Lehrerinnen dagegen in Zukunft mit Kopftuch unterrichten. Das Mainzer Kabinett beschloss am Dienstag, auf ein Gesetz zum Kopftuchverbot an Schulen zu verzichten.

Muslimische Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten wollen, werden aber von der Schulbehörde auf die Pflicht zu religiöser Neutralität hingewiesen und müssen bei einem Verstoß mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, dass auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen nicht möglich ist. Für ein Verbot müssten die Bundesländer zunächst ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei erklärte, das Tragen eines Kopftuches allein sei kein Grund, die Einstellung einer muslimischen Lehrerin zu verweigern. Bei einem etwaigen Einstellungsgespräch müsse die Bewerberin jedoch auf die Gefahren hingewiesen werden: die Beeinflussung der Schüler, die Störung des Schulfriedens und die Beeinträchtigung des Erziehungsauftrags der Schule.

Sollte eine muslimische Lehrerin, die sich bereits im Dienst des Landes befinde, den Wunsch haben, ein Kopftuch zu tragen, werde entsprechend verfahren, entschied das Kabinett. Bislang seien in Rheinland-Pfalz keine Fälle wie der der baden-württembergischen Lehrerin Fereshta Ludin bekannt. Der Fall Ludin war Anlass für die Entscheidung der Karlsruher Richter gewesen.

(sueddeutsche.de/AP/dpa)

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