Auf Rezept:Ministerium gegen Sexdienste

Das Gesundheitsministerium lehnt die Bezahlung von sexuellen Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen ab.

Das Bundesgesundheitsministerium lehnt sexuelle Dienstleistungen für pflegebedürftige und schwer kranke Menschen auf Rezept ab. "Die Leistungen der Krankenkassen sind auf behandlungsbedürftige Erkrankungen gerichtet", teilte eine Sprecherin am Montag mit. Dies sei hier nicht ersichtlich. Sie verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Verordnung von Viagra. Die Richter entschieden, dass aus dem Selbstbestimmungsrecht eines Patienten kein grundrechtlicher Anspruch auf Bezahlung bestimmter Leistungen folge. Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Elisabeth Scharfenberg, hatte gefordert, Pflegebedürftigen Sex mit Prostituierten zu bezahlen.

© SZ vom 10.01.2017 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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