Attentat auf Buback:Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Wisniewski

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30 Jahre nach dem Buback-Mord wird wieder ermittelt. Generalbundesanwältin Monika Harms prüft einen Anfangsverdacht gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski.

Generalbundesanwältin Monika Harms hat gegen den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang bestehe jedoch lediglich ein Anfangsverdacht, dass Wisniewski an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 beteiligt war, sagte Harms am späten Mittwochvormittag in Karlsruhe.

Der Anfangsverdacht werde derzeit durch anstehende Zeugenausssagen und umfangreiche Ermittlungen überprüft.

Das ehemalige RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte in einem Spiegel-Interview angedeutet, dass Wisniewski auf Buback geschossen habe. Auch die ehemalige Terroristin Verena Becker verriet dem Magazin zufolge dem Verfassungsschutz schon Anfang der 80er Jahre diese Information.

Bislang galten Christian Klar und Knut Folkerts als unmittelbar Beteiligte am Anschlag auf Buback. Wisniewski wurde für das Buback-Attentat dagegen nie angeklagt.

Allerdings wurde er 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu zweimal lebenslänglich verurteilt. Wisniewski ist seit 1999 wieder auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft geht aber weiterhin von einer Mittäterschaft der ehemaligen Terroristen Christian Klar und Knut Folkerts an dem Attentat aus. Klar sei nicht als Schütze, sondern als Mittäter verurteilt worden, sagte Harms. Daran ändere sich vorerst nichts. Auf die Urteile gegen die beiden hätten die neuen Hinweise keinen Einfluss. Harms betonte jedoch, es handele sich bei all ihren Aussagen um eine "vorläufige Bewertung".

Harms betonte, die Ermittlungsbehörde habe das Kapitel der RAF-Morde Ende der 70er Jahre nie als beendet angesehen. Es gebe weiter offene Verfahren, in denen sich die Bundesanwaltschaft bemühe, die Täter zu ermitteln.

"Hatten damals keine gerichtsfesten Hinweise"

Darüber hinaus sehe sie keine Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt den Ermittlern Informationen zum Mord an Buback vorenthalten hätten.

Nach den Worten von Rainer Griesbaum, dem Leiter der Abteilung Terrorismus, gibt es zwar konkrete Anhaltspunkte dafür, dass einzelne - bereits vor Jahren pensionierte - Bundesanwälte damals Hinweise auf Wisniewski erhalten hatten. Diese Erkenntnisse seien aber nicht gerichtswertbar gewesen. Trotzdem würden entsprechende Vermutungen weiter überprüft.

Demgegenüber hatte Michael Buback der Zeit vor kurzem gesagt, er halte es für "unzumutbar", dass der Bundesverfassungsschutz offenbar mehr als 20 Jahre Details über das Attentat auf seinen Vater geheim gehalten habe.

Harms unterstrich, dass Ex-Terrorist Boock von der Bundesanwaltschaft bereits vor den Veröffentlichungen im Spiegel für eine Aussage vorgeladen worden sei. Er habe sich dafür aber mit einem ärztlichen Attest entschuldigt.

Seine Aussagen seien der Ermittlungsbehörde auch bereits vor den Äußerungen von Bubacks Sohn Michael in der Süddeutschen Zeitung bekannt gewesen.

Außerdem wies Harms darauf hin, dass die Entscheidung über das Gnadengesuch Christian Klars allein Bundespräsident Horst Köhler obliege. "Wir haben ihm keine Ratschläge zu erteilen", sagte Harms. Ihre Behörde werde sich deshalb nicht dazu äußern.

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