Atomgeschäft mit China:EU-Kommission prüft Export-Verbot

Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll bald über den Verkauf der Plutonium-Anlage aus Hanau entschieden werden. Doch das umstrittene Geschäft beschäftigt auch die EU: Offenbar prüft die Kommission, ob der Export gegen Ausfuhrregelungen der Union verstößt.

Das berichtet die Berliner Zeitung. Europäische Rechtsvorschriften sehen vor, dass der Export militärisch nutzbarer Güter einer Genehmigungspflicht unterliegt. Die Grünen im Europäischen Parlament halten den Verkauf der Brennelemente-Fabrik durch den Hersteller Siemens daher für unzulässig.

Nach Ansicht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) macht die von SPD und Grünen geforderte Überwachung der für den Export nach China vorgesehenen Brennelementefabrik keinen Sinn. "Ich weiß nicht, was solche Kontrollen vor Ort bewirken sollen", sagte IAEO-Sprecher Mark Gwozdecky der Financial Times Deutschland.

"China ist ein Atomwaffenstaat und hat genügend spaltbares Material für sein Waffenprogramm. Was also sollen diese Kontrollen?" Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten am Dienstag den Export der Siemens-Anlage nach China unter den Vorbehalt gestellt, dass sie nicht zur Herstellung waffenfähigen Materials benutzt werden dürfe.

Entscheidungsprozess "in der Schlussphase"

Dies soll durch Kontrollen der IAEO sichergestellt werden. "Bei Atomwaffenmächten wie China versuchen wir nicht, die Produktion von weiterem waffenfähigen Material zu verhindern", sagte der IAEO-Sprecher. "Die Teilnahme an den Kontrollen ist für diese Staaten freiwillig." Auf Wunsch von Deutschland und China könnte die IAEO eine Anlage überwachen. "Aber wir können keine Garantie für andere Anlagen abgeben."

Die Entscheidung über das umstrittene Atomgeschäft mit der Volksrepublik China soll "in aller nächster Zeit" getroffen werden. "Wir sind in der Schlussphase", sagte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Ditmar Staffelt (SPD), am Mittwoch im Bundestag in Berlin. Die Bundesregierung werde China "auf eine ausschließlich zivile Nutzung verpflichten".

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