Anschlag auf Synagoge:Halle-Urteil rechtskräftig

Das Urteil über den Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., ist rechtskräftig. Er legte gegen die vor einer Woche verkündete Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Revision ein, wie das Gericht am Dienstag bekannt gab. Es hatte B. unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Allerdings legten zwei Nebenkläger Revision ein. Einer war in den Schusswechsel zwischen Täter und Polizei geraten, der andere vom Täter angefahren worden. Das Gericht hatte in beiden Fällen keine Tötungsabsicht des Verurteilten festgestellt.

© SZ vom 30.12.2020 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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