Aktuelles Lexikon:Obdachlosigkeit

"Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe; denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge." Maria und Joseph im Viehstall waren Obdachlose, jedenfalls nach der Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW).

Als obdach- oder wohnungslos gilt, wer nicht über Wohnungseigentum oder einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt; obdachlos ist, wer eine Unterkunft zugewiesen bekommt, in Heimen oder Asylen übernachtet, bei Verwandten oder Freunden unterkommt, in einer Billigpension wohnt oder "Platte macht".

Schätzungen, keine Statistik

Eine offizielle Statistik existiert nicht. Die BAGW schätzt die Zahl der Obdachlosen auf 375.000 (ohne Asylbewerber); nach dem Armutsbericht der Bundesregierung sind 330.000 Menschen wohnungslos. Auf der Straße leben etwa 20.000, unter ihnen 2000 Frauen; zudem gibt es 5000 bis 7000 Straßenkinder.

Jeder Obdachlose hat einen Rechtsanspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten", Gemeinden sind zur Unterbringung verpflichtet. Mit der Einführung der Praxisgebühr hat sich die medizinische Versorgung von Obdachlosen verschlechtert.

Hartz IV, Sparmaßnahmen der Länder und Kommunen sowie eine immer geringere Zahl von Sozialwohnungen in Ballungsräumen werden nach Ansicht der BAGW 2005 die Situation der Obdachlosen verschärfen.hg

© SZ vom 23.12.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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