Ärzte:Die Sache eilt

Lieber ein nicht perfektes Gesetz gegen Korruption als keins.

Von Guido Bohsem

Klar ist, so kann es nicht bleiben. Ausgerechnet im für Korruption so anfälligen Gesundheitssystem kann derzeit kaum dagegen vorgegangen werden. Vor etwa vier Jahren hat der Bundesgerichtshof nämlich erlaubt, dass niedergelassene Ärzte bestochen werden. Es fehle eine gesetzliche Regelung, die ihnen verbiete, beispielsweise von Pharmakonzernen Geld für das Verschreiben von Medikamenten zu erhalten.

Das ist kein Zustand. Das ist unzumutbar. Zwar handelt es sich bei korrupten Ärzten um die Ausnahme. Doch als Patient fühlte man sich deutlich besser, wenn es diesen Herrschaften schwer gemacht würde. Und auch die vielen ehrlichen Mediziner wären froh, wenn die dubiosen Kollegen den Ruf der Ärzteschaft nicht mehr völlig sorgenfrei diskreditieren könnten.

Dass es kurz vor der möglichen Verabschiedung eines Anti-Korruptionsgesetzes nun zwischen Rechts- und Gesundheitsexperten zum Streit über einzelne Paragrafen kommt, darf man als Zeichen für die Ernsthaftigkeit werten, mit der die Koalition das Problem angeht. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Abgeordneten nicht ohne Weiteres bereit sind, dem Druck der Lobbygruppen nachzugeben. Doch darf der Streit auf keinen Fall ausarten, das Vorhaben dadurch auf keinen Fall gefährdet werden. Nach vier Jahren ist es höchste Zeit für eine Regelung. Lieber ein nicht ganz perfektes Gesetz als gar keins.

© SZ vom 09.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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