21 Millionen Euro Strafe:Wer betrügt, muss büßen — auch die CDU

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Das Verfassungsgericht hat Bundestagspräsident Thierse Recht gegeben: Die CDU hatte gegen das Bußgeld wegen der Schwarzgeld-Affäre geklagt — die Partei war der Meinung, dass ein Rechenschaftsbericht nur pünktlich, nicht richtig sein muss.

Wegen ihres Parteispendenskandals in Hessen muss die CDU nun endgültig auf 21 Millionen Euro staatlicher Zuschüsse verzichten und diese zurückzahlen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Beschwerde der CDU gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2003 abgelehnt.

Die Rückzahlungspflicht wegen der falschen Angaben über das Vermögen der hessischen CDU verstoße nicht gegen die Handlungsfreiheit der Partei oder das Rechtsstaatsprinzip.

Das höchste deutsche Gericht gab damit Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) Recht, der wegen eines unvollständigen Rechenschaftsberichts von 1998 der CDU die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse für 1999 verweigert hatte.

Hintergrund der Karlsruher Entscheidung ist der Parteispendenskandal des CDU-Landesverbands Hessen. Dieser hatte 1983 umgerechnet etwa 10 Millionen Euro in die Schweiz geschafft. In den Folgejahren flossen Gelder an den Landesverband zurück, die teilweise als jüdische Vermächtnisse deklariert wurden. Die Bundes-CDU hatte das hessische Vermögen in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 zunächst nicht angeben, im Jahr 2000 den Rechenschaftsbericht aber nachträglich berichtigt.

Nach dem Parteiengesetz erhält eine Partei staatliche Zuschüsse für ihre Spenden und ihr Vermögen aus Mitgliedsbeiträgen aber nur nach Vorlage eines Rechenschaftsberichts. Da der Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 aber fehlerhaft war, forderte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) die vorläufig zuerkannte staatliche Förderung zurück. Außerdem musste die CDU nach dem Parteiengesetz das Doppelte des rechtswidrig erlangten staatlichen Förderbetrags zurückzahlen. Daraus ergeben sich die 21 Millionen Euro.

Gegen Thierses Entscheidung hatte die CDU die Gerichte angerufen mit dem Argument, Voraussetzung für den Anspruch auf staatliche Finanzierung sei nur die termingerechte Vorlage eines formal richtigen, nicht aber eines inhaltlich korrekten Rechenschaftsberichts. Dieser Auffassung hatte sich das Berliner Verwaltungsgericht angeschlossen; das von Thierse angerufene Oberverwaltungsgericht hob das Urteil wieder auf, und das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der CDU zurück.

Gravierender finanzieller Einschnitt für CDU

Daraufhin hatte sich die Partei an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Die jetzige Entscheidung des Zweiten Senats setzte dem Rechtsstreit nun ein Ende. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 383/03)

Die CDU rechnet nun mit gravierenden finanziellen Folgen. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sagte, die finanzielle Situation der Partei werde stark beansprucht. Die Folgen des Urteils müssten zunächst in den Gremien beraten werden.

Bundestagspräsident Thierse begrüßte die Entscheidung: "Damit hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausdrücklich und endgültig entschieden, dass das Parteiengesetz von mir in verfassungsrechtlich zutreffender Weise ausgelegt und angewendet worden ist."

Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung mit dem Transparenzgebot des Grundgesetzes. Dem Bürger müsse bei seiner Stimmabgabe klar sein, welche Interessen er mit seiner Stimme für eine bestimmte Partei unterstütze. Nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht genüge dem Verfassungsgebot, die Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten.

Eine lediglich formell ordnungsgemäße Rechenschaftslegung wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar. Ausdrücklich bestätigt wird durch die Karlsruher Entscheidung auch die Prüfpflicht des Bundestagspräsidenten. Er sei nicht auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt.

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