Urteil in Kanada:Schreiber scheitert erneut vor Gericht

Erneuter Rückschlag für Ex-Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber: Das Oberste Gericht in Ottawa wies seinen Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland zurück.

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber (72) ist in Kanada erneut mit einem Einspruch gegen seine Auslieferung gescheitert. Der oberste Gerichtshof in Ottawa wies seinen Antrag, eine entsprechende Entscheidung des kanadischen Justizministeriums noch einmal zu überprüfen, am Donnerstag zurück.

Karlheinz Schreiber vor dem Obersten Gerichtshof in Ottawa (Archiv) (Foto: Foto: AP)

Der deutsch-kanadische Geschäftsmann hatte sich in der Nacht zuvor freiwillig in Untersuchungshaft begeben. Mit der jüngsten Niederlage in Kanada ist er seiner Übergabe an die deutsche Justiz einen Schritt näher gerückt. Allerdings glaubt er, wie er der Deutschen Presse-Agentur dpa zuvor sagte, durch einen neuen Verfahrensstrang vor der Abschiebung aus Kanada bewahrt zu werden oder zumindest einen etwa einjährigen Aufschub erreichen zu können.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: