Zwitter-Prozess in Köln:Geschlechtsumwandlung wider Willen

Prozess am Kölner Landgericht: Ein Arzt, der seiner Patientin die weiblichen Geschlechtsorgane entfernt hat, muss jetzt 100.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Ein Arzt, der von seiner Patientin nach einer Operation am Landgericht Köln auf Schmerzensgeld verklagt worden ist, muss nun 100.000 Euro an sie bezahlen. Der Grund für die hohe Summe: Er hatte bei der heute 49-jährigen Krankenpflegerin Christiane V. eine Geschlechtsumwandlung ohne deren Einwilligung durchgeführt.

Christiane V. bekommt von einem Chirurgen 100.000 Euro Schmerzensgeld. Er hatte sie vor 30 Jahren in einer Operation biologisch zum Mann gemacht. Der Arzt war bereits vor anderthalb Jahren in einem Grundsatzurteil verurteilt worden, über die Höhe musste aber noch entschieden werden. (Foto: Foto: dpa)

Der Chirurg hatte der damals 18-jährigen Klägerin vor mehr als 30 Jahren die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt. Dafür wurde er im vergangenen Jahr im sogenannten Zwitter-Prozess zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt - dessen Höhe wurde aber erst jetzt festgelegt.

In dem Verfahren geht es um einen Fall von Geschlechterverwirrung: Nach der Geburt war die ungewöhnlich vergrößerte Klitoris des Babys irrtümlich als Penis angesehen worden. Das Kind wurde deshalb von den Eltern als Junge erzogen. Erst bei einer Blinddarmoperation 1977 fiel auf, dass die Klägerin eine Gebärmutter und Eierstöcke hatte. Diese entfernte der beklagte Kölner Chirurg ein Jahr später.

Vor der Operation waren die Ärzte davon ausgegangen, dass die weiblichen Geschlechtsorgane stark verkümmert waren. Bei dem Eingriff hatte der Chirurg laut Gericht aber bemerkt, dass die Organe intakt waren und es keine Anzeichen für eine gemischt weiblich-männliche Geschlechtlichkeit gab. Dennoch führte er die Operation durch.

Das war im vergangenen Jahr von der Zivilkammer als Verletzung der Gesundheit und des Selbstbestimmungsrechts der Düsseldorferin gewertet worden, die im Personenstandsregister als Mann geführt wird, aber als Frau lebt.

© sueddeutsche.de/dpa/AP/abis/bica - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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