"Zickenkrieg" in Bayern:Wenn sich Mädchen rächen

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Zwei Teenager buken aus Eifersucht einer Freundin einen vergifteten Kuchen. Sie mischten Spülmittel, Fensterputzmittel, Nagellack und Haftcreme in den Teig. Jetzt wurden sie dafür verurteilt.

Mike Szymanski

Der Justizbeamte gibt sich alle Mühe, der Schulklasse zu zeigen, was hier im Augsburger Justizzentrum für Mädchen um die 16 Jahre so interessant sein könnte: die Sicherheitsschleuse.

Dabei könnten die Schülerinnen in Glitzerjeans und knappen Oberteilen in dem Saal hinter der Tür mit der Nummer 120 Bedeutendes fürs Leben lernen: Dort müssen sich an diesem Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwei Mädchen wie sie verantworten, 16 und 18 Jahre alt.

Es geht um Liebe und Eifersucht, aber auch um Brandstiftung und einen vergifteten Kuchen - was, wie der Prozess zeigt, manchmal auch zusammenhängen kann. Es geht aber auch um die Erkenntnis, dass Mädchen gleichaltrigen Buben in Sachen Gewalt nicht unbedingt nachstehen. Im Radio war an diesem Vormittag die Rede von einem "Zickenkrieg".

Die beiden heranwachsenden Frauen hatten Beziehungen und waren eifersüchtig auf eine gemeinsame Freundin, die sich für die Männer offenbar ebenfalls interessierte. Die Angeklagten schmiedeten schließlich einen Plan, den die Staatsanwaltschaft "hinterlistig" nennt.

Erbrechen, Bauchschmerzen, Schaum vor dem Mund

Sie versuchten nicht nur das Haus, in dem die damals 17-Jährige lebt, in Brand zu stecken. Im Januar dieses Jahres buken sie einen Kuchen. Als Zutaten mischten sie unter anderem Spülmittel, Fensterputzmittel, Nagellack und Haftcreme in den Teig.

Auch wenn das Landeskriminalamt später zu dem Ergebnis kam, dass der Kuchen keine lebensgefährliche Vergiftung verursachen konnte, das Opfer und seine Familie litten unter Erbrechen, Bauchschmerzen und sogar Schaumbildung im Mund.

Richter Helmer Haaks sagte nach der Verhandlung: "Wenn man versucht die Angeklagten zu verstehen, erreicht man einen Punkt, an dem man nicht weiterkommt." Er verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und gemeinnütziger Arbeit.

© SZ vom 25.7.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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