Winnenden:Ärzte des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz zahlen

Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar. (Foto: dpa)
  • Im Zivilprozess von Jörg K. gegen das Klinikum am Weissenhof hat das Landgericht entschieden: Psychiater und Therapeuten müssen keinen Schadenersatz an den Vater des Amokläufers von Winnenden zahlen.
  • Jörg K. hatte den Therapeuten vorgeworfen, sie hätten ihn nicht vor der Gefahr gewarnt, die von seinem Sohn ausging.
  • K. muss weiter für die Behandlungskosten der Hinterbliebenen aufkommen.

Mehr als sieben Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden mit insgesamt 16 Toten ist der Vater des Amokläufers von Winnenden mit einer Klage gegen die Ärzte seines Sohnes gescheitert. Das Landgericht Heilbronn hat entschieden: Therapeuten und Psychiater des damals 17-jährigen Täters Tim K. müssen keinen Schadenersatz an den Vater zahlen.

Keine Diagnose ließe eine solche Tat erahnen

Jörg K. hatte Ärzte und Therapeuten des Klinikums am Weissenhof beschuldigt, ihm nicht von der Gefahr berichtet zu haben, die von seinem Sohn ausging. Die Experten hätten dies erkennen und ihn warnen müssen, argumentierte K. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse. Zwar seien Behandlungsfehler gemacht worden, urteilte das Gericht, diese seien aber "nicht mitursächlich" für die Amoktat.

Sein Sohn wurde in der Facheinrichtung für psychisch Kranke in Weinsberg bei Heilbronn behandelt. Jörg K. hoffte, durch den Prozess von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen der Geschädigten des Amoklaufs freigestellt zu werden. Das Landgericht lehnte dies ab.

Tatwaffe lag im Kleiderschrank des Vaters

Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden in Baden-Württemberg und auf der Flucht im nahegelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein Sportschütze, in seinem Kleiderschrank versteckt. Der Mann wurde deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

© SZ.de/tamo/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: