USA:Olympia-Attentäter von Atlanta bekennt sich schuldig

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Der wegen des Bombenanschlags auf die Olympischen Spiele 1996 angeklagte Eric Rudolph gesteht seine Schuld ein - und entgeht so der Todesstrafe.

Neun Jahre nach dem tödlichen Anschlag auf die Olympischen Spiele von Atlanta hat sich der Angeklagte vor Gericht schuldig bekannt. Der 38 Jahre alte Amerikaner Eric Robert Rudolph gab am Mittwoch außerdem drei weitere Bombenanschläge in den US-Bundesstaaten Georgia und Alabama zu. Bei den vier Anschlägen waren insgesamt zwei Menschen getötet und fast 150 weitere verletzt worden.

Eric Rudolph vor Gericht auf einer Zeichnung (Foto: Foto: AP)

Im Gegenzug für sein Schuldeingeständnis bleibt dem von den Medien als "Atlanta-Bomber" bezeichneten Rudolph die Todesstrafe erspart. Stattdessen wird er nach den Worten von US-Staatsanwalt David Nahmias den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen und keine Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung bekommen.

Rudolph gehörte bis zu seiner Festnahme im Mai 2003 zu den zehn Meistgesuchten auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes FBI. Nach den Bombenanschlägen hatte er sich mehr als fünf Jahre lang in einsamen Bergwäldern im Bundesstaat North Carolina versteckt.

Bei der Explosion einer mit Nägeln gefüllten Rohrbombe im Centennial Olympic Park von Atlanta wurden 1996 eine 44-jährige Frau getötet und 111 weitere Personen verletzt.

Vor einem Gericht in Birmingham (Alabama) gestand Rudolph zunächst nur offiziell ein, 1998 einen Anschlag auf eine Abtreibungsklinik in der Stadt verübt zu haben. Dabei waren ein Polizist getötet und eine Krankenschwester schwer verletzt worden.

Danach gab Rudolph das Attentat von Atlanta sowie Anschläge auf eine Lesben-Discothek und eine weitere Abtreibungsklinik in der Stadt zu. Mit der Vereinbarung über ein Schuldeingeständnis für den Erlass der Todesstrafe sollte nach Angaben der Justizbehörden verhindert werden, dass der Anhänger einer rassistisch-christlichen Sekte im Falle seiner Hinrichtung zum "Märtyrer" wird. Außerdem wurden nach Angaben der Anwaltschaft erhebliche Prozesskosten eingespart.

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