US-Gericht spricht Urteil:Vier Jahre Haft für den falschen Rockefeller

Lesezeit: 1 min

Der als "falscher Rockefeller" bekannt gewordene Deutsche Christian G. ist von einem US-Gericht wegen Kindesentführung verurteilt worden.

Der als "falscher Rockefeller" bekannt gewordene Deutsche Christian G. muss wegen Kindesentführung für mindestens vier Jahre in Haft. Eine Jury in Boston hatte den 48-jährigen am Freitag schuldig befunden, im Juli vergangenen Jahres seine eigene Tochter in einem Sorgerechtsstreit gekidnappt zu haben.

Der 48-jährige Christian Karl G. lauscht dem Urteil der Geschworenen (Foto: Foto: dpa)

Wegen des Vorwurfs, einen falschen Namen geführt zu haben, wurde der aus dem bayerischen Dorf Bergen stammende Mann nach Angaben der Zeitung Boston Herald allerdings freigesprochen.

Die Anwälte des Deutschen hatten auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft geltend gemacht, G. habe die Tat über Monate geplant und daher ohne jeden Zweifel genau gewusst, was er tat. "Das ist ein faires und gerechtes Urteil", äußerte sich Staatsanwalt Daniel Conley nach dem Prozess.

Von zwei Anklagen auf Körperverletzung verwarf die Jury eine. Sie befand G. für schuldig, dass ein Sozialarbeiter bei der Entführung von seinem Fluchtauto mitgeschleift wurde. Der Deutsche hatte sich viele Jahre als "Clark Rockefeller" ausgegeben und sich damit Zugang zu besseren gesellschaftlichen Kreisen in den USA verschafft.

Schon davor hatte er sich eine Vielzahl falscher Identitäten zugelegt. Die amerikanischen Behörden waren ihm aber nicht wegen des falschen Namens auf die Spur gekommen, sondern wegen der Entführung seiner Tochter.

Die Verteidigung hingegen hatte ihren Mandanten als einen psychisch schwer gestörten Mann gezeichnet, "der nicht rund läuft". Er habe als Folge seiner Scheidung einen "Sturm" durchgemacht. Dieser habe zur Entführung der eigenen Tochter geführt. "Er war verrückt zu dieser Zeit", sagte Anwalt Jeffrey Denner.

Der Deutsche war 1978 als Schüler in die USA gekommen. Seitdem lebte er nach Angaben der Behörden dort unter verschiedenen Namen. Seine erste Ehefrau hatte in dem Prozess geschildert, sie sei von ihm sofort völlig eingenommen gewesen. Er habe erzählt, er sei in einem reichen New Yorker Stadtteil aufgewachsen, habe als Kind nach einem Treppensturz vorübergehend sein Gedächtnis verloren und dann als Hochbegabter schon mit 14 an einem Ausbildungsprogramm der renommierten Yale-Universität teilgenommen habe. Außerdem habe er geerbt und sei reich.

© sueddeutsche.de/AFP/dpa/aho/mikö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: