Urteil:Nasenbruch war Notwehr

Ein Polizist will einer Frau einen Strafzettel geben. Am Ende bricht er ihr die Nase - aus Notwehr, lautet das Urteil.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Motorradpolizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der 55-jährige, altgediente Polizist habe in Notwehr gehandelt, als er einer hysterisch gewordenen Frau ins Gesicht geschlagen habe, urteilte das Gericht. Bei dem Schlag brach die Nase der Frau. Der Polizist hatte die 41-Jährige zuvor erwischt, als sie entgegen einer Einbahnstraße fuhr. Daraus entwickelte sich ein minutenlanger Streit, weil die Autofahrerin ein Verwarngeld bekommen sollte. "Die war völlig von Sinnen", sagte ein Zeuge. Der Polizist war gerade auf seine 250 Kilogramm schwere Maschine aufgestiegen und wollte wegfahren, als die Frau ihn von hinten an der Schulter packte. Er habe Angst gehabt, mit dem Motorrad umzustürzen, erklärte der Beamte. Deshalb habe er der Frau einen "Schockschlag" mit der flachen Hand versetzt. Dabei erlitt die Frau einen Haarriss an der Nase. Schmerzensgeld bekomme sie nicht, entschied das Gericht.

© SZ vom 03.08.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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