Urteil:"Mit einem Angriff auf sein Leben rechnete keiner der Patienten"

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Wegen zwölffachen Mordes ist der ehemalige Pfleger Stephan L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der hochintelligente Mann seine Patienten im Krankenhaus zu Tode gespritzt hat. Der verurteilte Pfleger blieb bei der Urteilsverkündung regungslos.

Im größten Fall von Serientötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte hat das Landgericht Kempten am Montag den ehemaligen Krankenpfleger Stephan L. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann 28 meist hochbetagte und zum Teil schwer kranke Patienten im Krankenhaus von Sonthofen zu Tode gespritzt hat. Dazu nutzte er einen Medikamenten- Mix.

"Mit einem Angriff auf sein Leben rechnete keiner der Patienten", sagte der Vorsitzende Richter. Der 28-Jährige nahm das Urteil äußerlich regungslos auf.

Seine Anwälte hatten den Mordvorwurf zurückgewiesen und eine niedrigere Strafe gefordert.

Lebenslanges Berufsverbot

Im Einzelnen gingen die Richter in 12 Fällen von Mord, in 15 Fällen von Totschlag sowie in einem Fall von Tötung auf Verlangen aus. In einem weiteren Fall sprach das Gericht den Mann wegen versuchter Tötung schuldig.

Das Gericht sah in dem Urteil zudem eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an. Das bedeutet, dass der ehemalige Krankenpfleger auch bei guter Führung nicht vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann.

Zudem belegte das Gericht den 28-Jährigen mit einem lebenslangen Berufsverbot. Der Verurteilte habe sich in früheren Vernehmungen als Befürworter aktiver Sterbehilfe gezeigt, sagte der Richter. Das Gericht folgte mit seinem Urteil in weiten Teilen der Anklage. Diese hatte für 13 Morde und 14 Fälle von Totschlag eine lebenslange Haftstrafe und lebenslanges Berufsverbot gefordert.

Die Verteidigung sah hingegen nur 13 Fälle von Totschlag im minderschweren Fall und zwei Tötungen auf Verlangen als erwiesen an. Für alle anderen Todesfälle hatte die Verteidigung Freispruch gefordert, insgesamt hielt sie eine zeitlich begrenzte Gefängnisstrafe für angezeigt.

"Man muss davon ausgehen, dass es kein Einzelfall ist"

Der Angeklagte habe aus Mitleid gehandelt, nicht aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen - den notwendigen Voraussetzungen für die Einordnung als Mord. Der Angeklagte selbst hatte sich in dem Verfahren zu den einzelnen Fällen nicht geäußert und nur am Prozessanfang in einer vorformulierten Rede eine Art Geständnis abgelegt. Darin räumte er ein, getötet zu haben. Er erinnere sich aber an vieles nicht mehr und habe keinesfalls gemordet.

Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte als Konsequenz aus dem Fall bundesweit einheitliche amtsärztliche Leichenschauen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. "Gerade dort, wo Sterben zum Alltag gehört, darf es Tätern nicht leicht gemacht werden." Der Pflegeexperte Claus Fussek verlangte im Bayerischen Rundfunk eine bessere Auswahl und eine umfangreiche Betreuung der Pflegekräfte in ihrem anstrengenden Alltag.

"Man muss davon ausgehen, dass es nicht der berühmte Einzelfall ist." Überwiegend gebe es in Deutschland gut ausgebildete und motivierte Pfleger.

Bei einigen allerdings müsse man sich fragen, warum sie diesen anspruchsvollen Beruf ergriffen. "Das ist ein Faktum, das wissen wir seit Jahren, dass viele in diesem Beruf vollkommen überfordert sind und zum Teil schon ungeeignet in diesen Beruf gegangen sind."

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