Urteil:Kitzeln ist keine Körperverletzung

Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig. Eine 3500-Euro-Klage wurde damit abgewiesen.

Kitzeln ist keine Körperverletzung. Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig, entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel).

Lachen ist grundsätzlich gesund, sagt die Wissen- schaft (Bild aus dem Dresdner Lachklub). Auch kitzelgene- riertes Lachen mit Verlet- zungsfolge ist nicht zwingend schmerzensgeldpflichtig. (Foto: Foto: ddp)

Damit wies es die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde.

Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die Neue Juristische Wochenschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.

Vor Gericht blitzten die Kläger mit ihrem Ansinnen ab: Weder der Spielkameradin noch deren Eltern sei ein Vorwurf zu machen.

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