Urteil in Karlsruhe:"Bombenleger von Dortmund" kommt auf freien Fuß

Er erpresste die Drogeriemarktkette dm und deponierte Bombenattrapen am Dortmunder Stadion: Nun wurde ein 26-Jährige dafür lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe ordnete jedoch an, dass sich der Student in psychatrische Behandlung begeben muss.

Der Erpresser der Drogeriemarktkette dm kommt auf freien Fuß. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 26-Jährigen - der auch als "Bombenleger von Dortmund" Schlagzeilen machte - zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, unter anderem wegen Vortäuschung einer Straftat. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Gericht ordnete aber an, dass sich der junge Mann in psychiatrische Behandlung begeben muss.

Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den sogenannten "Bombenleger von Dortmund" lediglich zu einer Bewährungsstrafe. (Foto: dpa)

Der Student aus Krefeld hatte den Drogerieartikelhändler erpresst und gedroht, Kunden und Personal zu töten. Anfang vergangenen Jahres deponierte er Bombenattrappen in der Nähe des Dortmunder Fußballstadions.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Er verwies darauf, dass sein Mandant psychisch krank sei und an einer Form von Autismus leide.

Der 26-Jährige hatte Anfang 2010 mehrere Erpresser-E-Mails an dm geschrieben. Darin drohte er, Kunden und Mitarbeiter mit Giftgas und Sprengstoff umzubringen. Anfang vergangenen Jahres bot er dann dem Bundeskriminalamt Informationen über vermeintlich bevorstehende Bombenanschläge an. Zur Untermauerung stellte er mehrere selbstgebastelte, vermeintliche Bomben in der Nähe des Dortmunder Fußballstadions ab. Die Fahnder gingen zum Schein auf das Angebot ein - bei einem Treffen nahmen sie ihn fest.

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