Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden. Der Mitbewohner hatte die Polizei zu Hilfe gerufen, um die Mutter aus der Wohnung weisen zu lassen. Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern, war aber gleich eingezogen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Sie wollte ein Schmerzensgeld von 1200 Euro.
Urteil in Hamm:Mutter nicht erwünscht
Die Mutter eines Studenten ist rechtens aus einer Dortmunder Wohngemeinschaft geflogen.