Urteil in Halberstadt:Dom-Dealer muss ins Gefängnis

Das Landgericht Magdeburg hat den ehemaligen Halberstädter Domküster zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden.

Wegen Drogenhandels muss der ehemalige Domküster von Halberstadt in Sachsen-Anhalt viereinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Magdeburg sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 47-Jährige von Dezember 2006 bis Juni 2007 in größerem Stil mit Heroin, Marihuana und Cannabis handelte. Der Mann hatte 18 von ursprünglich 203 angeklagten Straftaten zugegeben.

Wegen Drogenhandels wurde der ehemalige Halberstädter Domküster zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. (Foto: Foto: dpa)

Daraufhin hatte das Gericht nach Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung die übrigen Anklagepunkte gestrichen. Der frühere Kirchenmann bleibt bis zum Haftantritt auf freiem Fuß, weil der Haftbefehl nach dem Geständnis gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Drogenfahndern war der Mann im Juni ins Netz gegangen, als er in Magdeburg von einem niederländischen Lastwagenfahrer drei Kilogramm Marihuana kaufte. Auf die Spur des 47-Jährigen war die Polizei schon früher bei Ermittlungen zu mehreren Drogentoten in der Harzregion gekommen. Bei Razzien fand die Polizei auch im Halberstädter Dom versteckte Drogen. Dem Mann, der 18 Jahre im Dienst der Kirche stand, wurde fristlos gekündigt und Hausverbot erteilt.

Der frühere Küster ist verheiratet und hat vier Kinder. In dem Prozess hatte er geschwiegen, ehe er dem ausgehandelten Deal - ein vergleichsweise mildes Urteil gegen ein Geständnis - zustimmte. Dem Ex-Domküster war auch vorgeworfen worden, weibliche Drogenabhängige genötigt zu haben, mit ihm zu schlafen oder vor ihm nackt zu tanzen, bevor er ihnen Rauschgift gab. Diese Anklagepunkte waren nach dem Geständnis fallengelassen worden.

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