Urteil im Stephanie-Prozess:"Es konnte keine mildere als die Höchststrafe geben"

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Der für harte Urteile bekannte Richter hat die Forderung der Staatsanwaltschaft noch übertroffen und Mario M. zu 15 Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Stephanie selber war während des Urteilsspruchs in der Schule.

Stephanies Eltern zeigten sich erleichtert. "Wir sind froh und glücklich, dass er ein hartes und faires Urteil bekommen hat", sagte die Mutter. "Das nimmt die Angst vor der Zukunft."

Ihre Tochter war während der Urteilsverkündung in der Schule. Sie werde von ihrem Bruder informiert, berichtete sie.

Das Landgericht Dresden hat den 36-jährigen Mario M. zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese kann in Ausnahmefällen lebenslang sein.

Nach dem Urteil ist der Kinderschänder der Geiselnahme und Entführung sowie der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig.

Keine Milde möglich

Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski sagte in der Urteilsbegründung, die Taten von M. seien besonders verwerflich. Er habe er eine hohe kriminelle Energie gezeigt und kein Mitleid mit seinem Opfer gehabt.

"Es konnte deshalb keine mildere als die Höchststrafe ausgesprochen werden", erklärte der Richter. Die Kammer ging mit ihrem Spruch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 Jahre und neun Monate mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert hatte.

Stephanie habe während ihres fünf Wochen andauernden Martyriums ständig in Todesangst gelebt sowie befürchten müssen, ihre Eltern nie wiederzusehen, sagte Maciejewski. Die Angst, die Stephanie auszustehen hatte, als sie von M. gefesselt und geknebelt in einer engen Holzkiste eingesperrt wurde, könne sich kein Mensch vorstellen.

Der Täter sei planvoll vorgegangen, sagte der Richter. Vom ersten Tag an habe er das Mädchen vergewaltigt und in einem Klima der Einschüchterung und Bedrohung gehalten. Als schwerwiegend sah es das Gericht an, dass M. die erst 13-Jährige nicht nur vergewaltigte, sondern auch zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr zwang. Damit habe er das Risiko einer Schwangerschaft bewusst und gewollt in Kauf genommen.

Eltern erleichtert

Stephanies Eltern wollen nun versuchen, die Kostenübernahme für die Therapien ihrer Tochter durch das Land Sachsen noch vor Weihnachten auf friedlichem Weg zu regeln.

Verteidiger Andreas Boine bat darum, das Urteil zunächst prüfen zu können. "Es wäre fair, wenn ich die Zeit bekomme, über das Urteil nachzudenken", sagte er. Boine hatte auf einen konkreten Strafantrag verzichtet, bat das Gericht aber darum, das Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen.

Mario M. hatte die damals 13-jährige Stephanie im Januar auf dem Schulweg entführt und das Kind anschließend fünf Wochen lang immer wieder sexuell missbraucht. Zudem sperrte er Stephanie immer wieder geknebelt in einer Holzkiste ein, in der das Mädchen kaum atmen konnte.

In seinem Schlusswort hatte er sein Opfer und dessen Eltern um Verzeihung gebeten. Ein Gutachter hatte dem Anlagenbauer fortdauernde Gefährlichkeit attestiert und ihn für voll schuldfähig erklärt. Mario M. wurde im Gerichtssaal außergewöhnlich schwer bewacht. Der 36-Jährige ist wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen vorbestraft.

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