Einige der Taten hatten die Angeklagten auf Video aufgenommen und ins Internet gestellt. Wegen der Geständnisse blieb dem 17-Jährigen eine detaillierte Zeugenaussage vor Gericht erspart.
Zwei Angeklagte verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts zu Bewährungsstrafen, gegen zwei wurde Arrest verhängt. Ein Jugendlicher wurde ohne Strafmaß schuldig gesprochen, und der neunte muss gemeinnützige Arbeit ableisten.
Gegen zwei der ursprünglich elf Angeklagten stellte das Gericht das Verfahren am zweiten Prozesstag ein. Das teilten Staatsanwalt und Verteidiger unmittelbar nach der Verhandlung mit.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für die drei Haupttäter Jugendstrafen bis zu 22 Monaten gefordert hatte.
Richter, Verteidiger und Staatsanwälte hatten sich bereits am ersten Prozesstag darauf geeinigt, wie die Jugendlichen höchstens bestraft werden sollen. Ursprünglich waren elf Schüler - die ganze Klasse - angeklagt, das Verfahren gegen zwei von ihnen wurde im Verlauf des Prozesses aber eingestellt.