Urteil des Bundesgerichtshofs:Spektakulärer Mordprozess wird neu aufgerollt

Die Mordanklage gegen einen Dorfbäcker aus dem baden-württembergischen Siegelsbach muss erneut vor Gericht verhandelt werden: Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hob den Freispruch gegen den 49-Jährigen auf.

Ein 49 Jahre alter Bäcker muss sich erneut für den brutalen Raubmord in der Sparkasse seiner Heimatgemeinde Siegelsbach bei Heilbronn verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag den umstrittenen Freispruch vom April 2006 aufgehoben, da die Beweiswürdigung des Landgerichts Heilbronn fehlerhaft gewesen sei.

Der Angeklagte soll im Oktober 2004 bei einem Banküberfall auf die örtliche Sparkasse eine Kundin erschossen und zwei weitere Menschen lebensgefährlich verletzt haben.

Rechtsfehlerhafter Freispruch

Der Mann war vom Landgericht Heilbronn im April vergangenen Jahres vom Vorwurf des Mordes und des zweifachen Mordversuches überraschend freigesprochen worden, obwohl die überlebenden Opfer den Bäcker als Täter identifiziert hatten und auch weitere Indizien auf den 49-Jährigen hingewiesen hatten. Neu verhandelt werden soll der Fall nun vor dem Landgericht Stuttgart.

Mit seiner Entscheidung folgte das Karlsruher Gericht dem Antrag von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. Bundesanwalt Wolfram Schädler hatte den Freispruch als rechtsfehlerhaft bezeichnet, weil das Landgericht wesentliche Umstände in seinem Urteil nicht ausreichend gewürdigt habe.

Beispielsweise war aus Sicht des Angeklagten der Tag der Tat ein "Endtermin", an dem eine größere Summe fällig werden sollte. Bei dem Raub wurden etwa 33.000 Euro erbeutet.

Die beiden Verteidigerinnen betonten dagegen, dass bei genauerer Betrachtung der Indizien erhebliche Zweifel an einer Schuld des Angeklagten blieben. So habe der schwer verletzte Rentner unmittelbar nach dem Überfall nur gesagt, der Täter sehe dem Bäcker ähnlich. Erst später habe er sich auf ihn festgelegt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: