Laut Berliner Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte seine Freundin im Februar 2006 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Friedrichshain lebensgefährlich verletzt.
Die Frau erlitt schwerste Verbrühungen an 30 Prozent der Körperoberfläche. Sie lag zwei Wochen im künstlichen Koma. Außerdem soll der Beschuldigte die Lebensgefährtin mit einem harten Gegenstand am Kopf verletzt haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Berliner Landgericht bestritt der arbeitslose Mann den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Nach Darstellung des Angeklagten hatten er und seine Freundin zwei bis drei Flaschen Weinbrand getrunken. Seine damalige Partnerin habe Streit angezettelt. Er habe sich dann betrunken ins Bett gelegt.
Erste Aussage korrigiert
Als er aufwachte, habe er seine Lebensgefährtin verletzt und wimmernd im Wohnzimmer vorgefunden. Er habe sofort einen Notarzt alarmiert. Es müsse ein Unfall geschehen sein, während er geschlafen habe. "Ich habe ihr nichts getan", beteuerte der Berliner.
Nach Angaben des 53-Jährigen hatte er die damals wohnungslose Frau im Mai 2000 bei sich aufgenommen. Inzwischen lebt sie in einer eigenen Wohnung, die der Angeklagte renoviert hat.
Die 56 Jahre alte Hausfrau bestätigte vor dem Landgericht die Version eines Unglücks. "Ich war betrunken und habe mich selber so zugerichtet", erklärte die Zeugin. Allerdings habe sie keine Erinnerung, wie alles passiert sei. Bei ihrer ersten Vernehmung durch die Polizei hatte die 56-Jährige den Mann noch belastet. Deswegen kam es jetzt zu dem Verfahren.