Todesstrafe:Die Ärzte, die Giftspritze und der Mörder

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Zweimal dachte Michael Morales in den USA, dass er nun sterben müsse. Doch zweimal wurde seine Hinrichtung in letzter Minute aufgeschoben. Das Protokoll eines bizarren Streits.

Zunächst hatten sich zwei Ärzte geweigert, der Exekution des 46-Jährigen mit der Giftspritze beizuwohnen. Bei dieser Hinrichtungsmethode wird dem Todeskandidaten aus insgesamt drei Spritzen ein tödlicher Chemie-Cocktail verabreicht.

Morales Anwälte hatten vor dem Bundesgericht gegen diese Hinrichtungsmethode geklagt, da diese "extrem schmerzhaft" sei. Bundesrichter Jeremy Fogel hatte daraufhin entschieden, dass zwei Anästhesisten bei der Exekution zugegen sein sollten, um den Todeskandidaten vor Verabreichung der Giftspritze zu betäuben.

Vor 25 Jahren zum Tode verurteilt

Da aus dem Urteil jedoch nicht klar hervorging, was die Mediziner tun sollten, wenn Morales während der Hinrichtung das Bewusstsein wiedererlangt hätte, verweigerten sie ihre Teilnahme an der Exekution aus ethischen Gründen, wie die die L.A. Times berichtet.

Daraufhin entschied das Bundesgericht, die Hinrichtung könne auch ohne die Ärzte fortgesetzt werden. Allerdings sollte Morales mit einer Überdosis eines Beruhigungsmittels getötet werden. Bedingung des Richters war jedoch, dass das Barbiturat von einem Arzt intravenös verabreicht wird.

Dieser hätte dann direkten Kontakt zu dem Todeskandidaten in der Hinrichtungskammer gehabt. Bei der Hinrichtung mit der herkömmlichen Giftspritze, wird der Chemikalienmix über einen langen Schlauch und eine Kanüle von medizinischem Personal außerhalb der Todeskammer injiziert.

Im Fall Morales ließ sich nun erneut kein Arzt finden, der bereit gewesen wäre, dem Mörder die tödliche Dosis Beruhigungsmittel zu verabreichen. Daraufhin wurde die Hinrichtung auf unbestimmte Zeit verschoben. Nach Berichten der L.A. Times soll im Mai eine erneute Anhörung zum Fall Morales vor Gericht stattfinden.

Der Staat Kalifornien könne den neuen Anweisungen eines Richters zu einer veränderten Hinrichtungsmethode nicht Folge leisten, hieß es in der Begründung für den nun auf unbestimmte Zeit erfolgten Aufschub.

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger und der Oberste Gerichtshof der USA hatten Gnadengesuche des Todeskandidaten und die Bitte um einen Hinrichtungsaufschub abgelehnt. Morales war wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 17-Jährigen vor 25 Jahren zum Tode verurteilt worden.

Die Hinrichtung von Morales wäre die 14. seit Wiedereinführung der Todesstrafe in Kalifornien im Jahr 1977 gewesen. Ein neuer Termin sei nun frühestens im Mai nach weiteren gerichtlichen Anhörungen möglich, berichtete der San Francisco Chronicle.

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