Texas:Hinrichtungen unter Protest

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Obwohl ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden, richtet Texas zwei Todeskandidaten mit der Giftspritze hin: Nach einem Mexikaner starb nun ein Mann aus Honduras.

Ein wegen Raubmordes zum Tode verurteilter Honduraner ist am Donnerstag in Texas hingerichtet worden. Die Hinrichtung des illegal in die USA eingewanderten Heliberto Chi erfolgte mit einer Giftinjektion im Gefängnis von Huntsville.

Sonia Mejia, eine Verwandte des in Texas hingerichteten Heliberto Chi, weint während seiner Hinrichtung. (Foto: Foto: Reuters)

Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag des 29-Jährigen auf Aussetzung der Exekution abgelehnt. Seine Anwälte machten geltend, Chi sei nach seiner Festnahme nicht darüber aufgeklärt worden, dass er entsprechend der Wiener Konvention von 1963 rechtlichen Beistand vom honduranischen Konsulat in Anspruch nehmen könne.

Chi war schuldig befunden worden, 2001 bei einem Raubüberfall auf ein Bekleidungsgeschäft bei Dallas, in dem er einmal gearbeitet hatte, seinen früheren Arbeitgeber erschossen zu haben.

Die Regierung in Honduras protestierte gegen die Hinrichtung. Sie warf den US-Behörden vor, bei der Festnahme Chis gegen die Wiener Konvention verstoßen zu haben.

Erst am Dienstag war nach einem langen Rechtsstreit ein aus Mexiko stammender Mörder in Texas hingerichtet worden. Auch indem Fall spielte die fehlende konsularische Betreuung eine Rolle.

Jose Ernesto Medellin starb in der Nacht zum Mittwoch durch die Giftspritze, weil er 1993 in Houston zwei junge Mädchen vergewaltigt und ermordet hatte, wie US-Zeitungen meldeten.

Auch hier wurde ein Verstoß gegen die Genfer Konvention geltend gemacht: Das UN-Gericht in Den Haag hatte die Exekution untersagt, weil Medellin und Dutzenden anderen in den USA zum Tode verurteilten Mexikanern keine konsularische Betreuung gewährt worden war.

Zuvor hatte das Oberste US-Gericht eine Begnadigung des 33-Jährigen abgelehnt und grünes Licht für die Hinrichtung gegeben. Bush hatte zuvor die Bundesstaaten, in denen die Mexikaner inhaftiert sind, zur einer neuerlichen Prüfung der Fälle aufgerufen. Der Supreme Court entschied jedoch, dass weder der Präsident noch der Internationale Gerichtshof Texas zwingen könnten, mit der Exekution zu warten.

Die mexikanische Regierung sandte nach einem Bericht der Washington Post nach der Hinrichtung Medellins eine Protestnote an das US-Außenministerium. Man sein "darüber besorgt, was das Beispiel (der Exekution) für die Rechte von mexikanischen Staatsbürgern bedeutet, die in den USA festgenommen werden".

Anlass des Verfahrens bei der höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen ist die wiederholte Missachtung der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen von 1963 durch US-Behörden. Dieses Abkommen schreibt vor, dass jeder Staat einem ausländischen Häftling die Betreuung durch ein Konsulat seines Heimatlandes ermöglichen muss.

Schon vor vier Jahren hatte Mexiko vor dem Internationalen Gerichtshof erfolgreich gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilten Mexikanern diese Betreuung nicht gewährt werden konnte. Weder waren sie über ihr Recht aufgeklärt worden, noch wurde das mexikanische Konsulat informiert. Die UN-Richter verurteilten die USA damals, den Prozessverlauf in allen diesen Fällen zu überprüfen und neu zu bewerten. Dies ist jedoch nur vereinzelt geschehen.

Präsident Bush hatte die Justizbehörden zwar schon 2005 aufgefordert, diesem Urteil nachzukommen. Aber das Oberste US-Gericht entschied noch im vergangenen März, die Wiener Konvention habe in den USA solange keine Geltung, bis sie durch Beschluss des Parlaments in nationales Recht umgesetzt worden sei. Die Vertreter Washingtons haben diese Entwicklung während des Verfahrens in Den Haag bedauert. Sie verwiesen aber auf die Gewaltenteilung und auf die weitgehende Zuständigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten in Rechtssachen

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