Die Hundedame hatte zwei Monate nach dem Besuch in einer Tierpension Junge geworfen. Da der Besitzer des Hundehotels jedoch jede Schuld abstritt, hatte der Hundehalter daraufhin Unterstützung bei der Polizei gesucht.
Diese ließ das Erbgut der Hunde der Pension mit dem der Welpen vergleichen. Einer der Rüden entpuppte sich als Vater des ungewollten Nachwuchses.
Der Eigentümer des Hotels und Hundebesitzer einigten sich daraufhin außergerichtlich.